Wie zitierst du PDF-Dateien, Duden-Einträge oder Gesetze?
Manchmal findet man die gesuchten Informationen an den unmöglichsten Orten, zum Beispiel online veröffentlichte PDF-Dateien, die in keinem Buch aufzutreiben sind oder in Duden-Definitionen. Die Zitation solcher Quellen stellt viele Studierende vor Herausforderungen.
Auch die Zitation von Gesetzestexten löst des Öfteren Fragezeichen aus. Höchste Zeit dafür, mit den Halbwahrheiten aufzuräumen, damit du bei deiner nächsten Arbeit auf der sicheren Seite bist.
PDF-Dateien zitieren
Möchtest du eine PDF-Datei zitieren, solltest du zunächst klären, ob die Informationen wissenschaftlich relevant sind und falls ja, ob du diese nicht auch aus wissenschaftlicher Literatur ziehen kannst.
Ist das nicht möglich, verweist du im Fließtext auf die vorliegende PDF-Datei mit entsprechenden Informationen zum Autor oder zur Autorin, zum Erscheinungsdatum, zur Seitenzahl und URL.
Sollten in der PDF-Datei Seitenzahlen fehlen, gib stattdessen den Absatz, das Kapitel oder den (gekürzten) Titel des Kapitels an.
Quellenangabe einer PDF-Datei
Die Quellenangabe im Literaturverzeichnis ist bei einer (unveröffentlichten) PDF-Datei eine Mischung aus den Angaben zu einer Monografie und einer Internetquelle:
Zuname, Vorname: Titel. Untertitel (Angaben zu Veröffentlichung und Forschungseinrichtung).
Vollständige PDF-Internetadresse (zuletzt aufgerufen am xx.xx.xxxx).
Willinger, Marina: Mythos Sisi. Mediale Repräsentationen der Kaiserin Elisabeth von Österreich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
(Unveröffentlichte Masterarbeit, Otto-Friedrich-Universität Bamberg). https://www.xyz.pdf (zuletzt aufgerufen am xx.xx.xxxx).
Meine Tipps für die Zitation von PDF-Dateien:
-
Möchtest du PDF-Dateien zitieren, die auf einer Homepage, z. B. auf der Verlagswebseite als eBook veröffentlicht worden sind,
musst du vor der Angabe der vollständigen Internetadresse noch den konkreten Fundort angeben:
In: Springer Verlag: https://www.xyz.pdf...
- Ich würde in der Regel immer davon abraten, eine Quelle zu zitieren, die keine wissenschaftliche Reputation besitzt und im Selbstverlag im Internet veröffentlicht wurde. Bei einigen Themen, z. B. um aktuelle Trends zu veranschaulichen, über die bislang kaum geforscht wurde, bietet es sich dennoch in Ausnahmefällen an. Wichtig ist aber immer, dass du sorgfältig und kritisch überprüft hast, ob die Information für deine Untersuchung wirklich relevant ist.

Duden-Einträge zitieren
Den Duden als deutsches Wörterbuch kannst du in deiner wissenschaftlichen Arbeit als Quelle nutzen, z. B. für Definitionen. Da er jedoch nicht als Fachliteratur gilt, solltest du ihn eher für allgemeingültige Beschreibungen heranziehen und Fachbegriffe in fachspezifischen Lexika nachschlagen.
Da der Duden ohne Autorenangabe veröffentlicht wird, bleibt dir aber nur die Möglichkeit, die Dudenredaktion als Herausgeber in der Quellenangabe zu benennen.
Online- oder offline-Duden nutzen?
Als ursprünglich gedrucktes Werk ist der Duden mittlerweile auch online verfügbar und enthält alle Begriffe auch im Online-Duden. Daher kannst du den Duden sowohl als gedrucktes Werk als auch als Internetquelle zitieren.
Quellenangabe eines Duden-Eintrags
Im Internet steht in der Regel keine Jahreszahl dabei, daher kannst du das Kürzel „o. J.“ für „ohne Jahr“ verwenden.
Dudenredaktion (Hg.): „Ikone“. In: Duden. Die deutsche Rechtschreibung. Berlin 2019, S. xx.
Dudenredaktion (Hg.): Ikone (o. J.). In: Duden online. https://www.duden.de/... (zuletzt aufgerufen am xx.xx.xxxx).
Gesetze zitieren
Die Quellenangabe zu Gesetzen befindet sich in der Fußnote und enthält Angaben zum Paragrafen, Absatz, Satz, Buchstaben und Kurztitel des Gesetzes.
Im Literaturverzeichnis wird die Quelle dagegen – im Gegensatz zu den anderen hier vorgestellten Quellen – nicht erwähnt.
Quellenangabe eines Gesetzes
Die Quellenangabe ist unabhängig von der Zitierweise immer gleich:
§ 1 Absatz 1 Satz 1a Kurztitel des Gesetzes.
Meine Tipps für die Zitation von Gesetzen:
- Du solltest Gesetze und Paragraphen immer als Primärquelle direkt aus der Rechtsgrundlage zitieren.
- Wenn du die aktuell gültige Fassung eines Gesetzes zitierst, musst du keine weiteren Informationen nennen. Bei älteren Fassungen sind zusätzliche Angaben nötig, so kannst du die Abkürzung ‚i. d. F v.‘ für ‚in der Fassung vom‘ verwenden.
- Zitiere immer nach den Richtlinien deiner Hochschule. Die Vorgaben können besonders für Jura-Studierende abweichen.
- Verwende den Halbgeviertstrich (–), um mehrere aufeinanderfolgende Paragraphen anzugeben.
- Bei manchen Gesetzen, z. B. im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, werden Artikel (Art.) anstelle von Paragrafen (§) verwendet, z. B. Art. 72 GG.
Je nach Vorgaben der Hochschule muss ein Rechtsquellenverzeichnis angelegt werden.
Dort werden alle verwendeten Gesetze mit dem vollständigen Titel und der letzten Änderung aufgelistet. Platziere dieses Verzeichnis ebenso wie das Abbildungs- oder Tabellenverzeichnis hinter dein Literaturverzeichnis.

Wie kürzt du Gesetzestitel ab?
Du kannst die Angaben je nach Vorgaben auch abkürzen, indem du Abkürzungen nutzt oder Bezeichnungen vollständig weglässt.
In diesem Zusammenhang solltest du ebenfalls auf die korrekte Schreibweise von Gesetzestiteln achten: Bei der erstmaligen Erwähnung gibst du den offiziellen Titel des Gesetzes an. Im Folgenden genügt die Abkürzung, z. B. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Lange Schreibweise: § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB.
Gekürzte Schreibweise: § 81 Abs. 1 S. 2 BGB oder § 81 I 2 BGB.